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BEITRAGSORDNUNG

der Turngesellschaft 1875 Darmstadt e.V. - Tennisabteilung -

Abteilungsbeitrag und Arbeitsumlage

 

Erwachsene

Jahresbeitrag

EUR 125,00

 

Arbeitsumlage

EUR 50,00

 

 

 

Ehepaare

Jahresbeitrag

EUR 220,00

 

Arbeitsumlage

EUR 100,00

 

 

 

Auszubildende/Studenten ab vollendetem 18. Lebensjahr

Jahresbeitrag

EUR 70,00

Ausbildungs-/Studiennachweises (Kopie) ist bei jeder Beitrags- zahlung erforderlich.

Arbeitsumlage

EUR 50,00

 

 

 

Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Jahresbeitrag

EUR 60,00

Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr

Arbeitsumlage

EUR 50,00

 

 

 

Schülerinnen/Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Jahresbeitrag

EUR 45,00

 

 

 

Passive Mitglieder

Jahresbeitrag

EUR 30,00

 

1.

Sind beide Elternteile Mitglied der Tennisabteilung, ermäßigt sich der Abteilungsbeitrag für Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 14. Lebensjahr um 40 %.

 

 

2.

Der Jahresbeitrag und die Arbeitsumlage sind bis zum 15. März eines jeden Jahres fällig, zahlbar und gleichzeitig Voraussetzung für die Spielberechtigung und Platzreservierung. Bei Nicht-Teilnahme am Bankeinzugsverfahren wird mit Beitrag und / oder Arbeitsumlage eine Kostenpauschale von € 5 pro Zahlung erhoben.

 

3.

Konto für Jahresbeitrag und Arbeitsumlage:

 

 

 

IBAN DE71 5519 0000 0204 9250 10
BIC MVBMDE55

 

Darmstädter Volksbank (BLZ 55190000)

 

Konto-Nr. 204925010 -Tennisabteilung-

 

 

 

oder vorzugsweise im Bankeinzugsverfahren.

 

4.

Die Arbeitsumlage wird nach geleisteten Arbeitsstunden auf der Tennisanlage rückvergütet. Die Vergütung beträgt 10,00 EUR/Std.

 

5.

Ausschluß säumiger Mitglieder

 

Mitglieder, die den Beitrag nicht bezahlt haben, werden spätestens nach der 2. Mahnung aus

 

der Tennisabteilung der TG 1875 ausgeschlossen mit folgenden Fristen:

 

 

Nach Zusendung der Unterlagen Zahlung bis 31.03.

 

1. Mahnung Mai des Jahres

 

2. Mahnung erfolgt automatisch

 

Ausschluss nach Absendedatum 2. Mahnung zum 30.06.

 

Bei späterer Zusendung der Rechnung entsprechend dieser Zeitstaffel zum Quartalsende.

Gültig ab 20.11.2023