Erläuterungen zur Beitragsordnung der Tennisabteilung der TG 1875

Die Tennisabteilung ist kein eigenständiger Verein, sondern eine Sportabteilung des Hauptvereins TG 1875 so wie z. B. auch die Abteilungen Handball oder Fußball.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Tennisabteilung ist deshalb die Mitgliedschaft im Hauptverein. Der Hauptverein erhebt Mitgliedsbeiträge (siehe Übersicht "Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge der TG 1875"), durch die die allgemeinen Kosten des Vereins sowie die Kosten der meisten Abteilungen abgedeckt werden.

Als Mitglied im Hauptverein können Sie somit die meisten Sportangebote und sonstigen Angebote des Vereins ohne weitere Kosten nutzen. Dies gilt selbstverständlich auch für Mitglieder der Abteilung Tennis.

Die Tennisabteilung erhebt einen separaten Abteilungsbeitrag sowie eine Arbeitsumlage (siehe Beitragsordnung der Tennisabteilung). Diese Mittel werden z. B benötigt, um die Freiluftplätze nach der Winterpause wieder bespielbar zu machen, den Platzwart während der laufenden Saison zu bezahlen und die vielfältigen Kosten rund um das Clubhaus abzudecken.

Die Arbeitsumlage wird an jedes Mitglied mit einem Satz von € 10,-/Stunde für Arbeitseinsätze rückvergütet. Arbeitseinsätze finden z. B. im Rahmen der Frühjahrsarbeiten auf dem Tennisgelände statt, aber auch währen der Saison fallen laufend Arbeiten an, die von uns in Eigenregie erledigt werden können. Ihr Ansprechpartner für Arbeitseinsätze ist die technische Leitung der Tennisabteilung. Die Frühjahrstermine werden in der Vereinszeitung "Ziegelbusch-Info" und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Ein wichtiger Hinweis zum Abschluss:

Wir weisen auf die Möglichkeit der – jederzeit widerrufbaren - Teilnahme am Lastschriftverfahren hin, bei der keine Bearbeitungsgebühr anfällt.
Für Selbstzahler erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 5,-.

Der Eingang des Geldes ist Voraussetzung dafür, dass bis zum Saisonauftakt die Spielberechtigungs-Marken zugestellt werden.

Der Vorstand der Tennisabteilung